British English, American English oder „international“ English
Bitte teilen Sie mir mit, für welches Zielpublikum die Übersetzung gedacht ist. Selbstverständlich ist es einem Rechtsübersetzer nicht erlaubt, Rechtsgestaltung vorzunehmen, aber der deutsche Ausgangstext kann für den englischsprachigen Leser möglichst verständlich aufbereitet werden.
Wird der Text veröffentlicht oder handelt es sich um eine Convenience Translation? Ist der Zweck der Übersetzung „nur“, dass der Leser verstehen muss, was im Text steht bzw. welche Relevanz hat die Übersetzung? Hierbei handelt es sich um Faktoren mit Preisrelevanz.
Ich möchte nicht, dass es zu Missverständnissen kommt: Auch wenn der Leser „nur“ verstehen muss, was drin steht, ist es meine Auffassung, genauso gründlich zu übersetzen.
Bei einer zu veröffentlichenden Übersetzung wäre es aber z. B. sinnvoll, nach dem 4-Augen-Prinzip zu arbeiten.
Aufwand bei Korrekturlesen
Einen bereits „übersetzten“ Text „nur“ mehr Korrektur zu lesen gehört zu den undankbarsten Aufgaben überhaupt. Eine „Pauschal“-Abrechnung ist hier nicht möglich, da sich der tatsächliche Aufwand meist erst dann herausstellt, wenn man mitten in der Arbeit steckt.
Unter Umständen ist es sogar mehr Aufwand, eine bereits bestehende Übersetzung „nur“ zu überarbeiten.
Der wahre Aufwand einer Übersetzung, insbesondere einer juristischen Übersetzung, liegt in der gründlichen Recherche und Zuordnung der teils sehr komplexen Satzstrukturen. Wenn Begriffe nicht oder unzureichend recherchiert wurden oder Bezüge falsch hergestellt wurden, was z. B. bei automatischen Übersetzungen der Fall ist, ist die Übersetzung unter Umständen nicht wirtschaftlich verwendbar.
Selbst bei einfachen Zeugnissen sind Vorübersetzungen oft nicht verwendbar, weil bestimmte Formerfordernisse usw. eingehalten werden. Sämtliche Texte, die beglaubigt werden müssen, sind extrem gründlich zu prüfen und zu überarbeiten, weil der beglaubigende Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts bestätigt und dafür „grade stehen“ muss.
Aus diesem Grunde biete ich Ihnen die Übersetzung bzw. Überarbeitung der bestehenden Übersetzung zu einem Preis an, der sich MAXIMAL auf den Aufwand der Neuübersetzung beläuft. Wenn ich im Laufe der Überarbeitung der Übersetzung merke, dass der Aufwand der Überarbeitung aufgrund der schlechten Qualität der Vorübersetzung über den Aufwand einer Neuübersetzung hinausgeht, kann ich zur Neuübersetzung wechseln.
Der tatsächliche Aufwand (bis in Höhe des Preises einer Neuübersetzung) wird nach Stunden abgerechnet. Ich verwende hier die Lexware-Software, um den Aufwand genau „aufzuzeichnen“. Sie erhalten mit der Abrechnung eine Aufstellung des Stundenaufwands. Jede angefangene Stunde wird auf eine halbe bzw. ganze Stunde aufgerechnet.
Texten im Unterschied zu Übersetzen
Bei werbewirksamen Texten führt nur „Werbetexten“ und nicht reines Übersetzen zum Ziel. Übersetzen ist die Übertragung der Inhalte von einer Sprache in die andere. Dabei darf sich der Übersetzer nur innerhalb sehr klarer Grenzen bewegen. Eine Übersetzung darf nicht „zu frei“ sein, muss „nah genug am Text“ sein. Eine Übersetzung zu Informationstexten hat jedoch u. U. nicht die gewünschte Werbewirkung im Zielland, auch wenn sie korrekt ist.
Der Aufwand von Texten im Vergleich zu Übersetzen ist ungleich höher. Aufgrund des höheren Zeitaufwands sind auch die Kosten ungleich höher.
Simultandolmetschen für Behörden
Das Honorar für Dolmetschen für Behörden (z. B. Gerichte) ist über das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Die Stundensätze für Dolmetscher liegen bei 75 Euro für simultanes Dolmetschen und 70 Euro für konsekutives (zeitversetztes) Dolmetschen. Anreise- und Wartezeiten werden nach dem Stundensatz abgerechnet.